Verkehrsrecht - Verlust der Fahrerlaubnis - Fahrerflucht

Das Verkehrsrecht hat sich seit Bestehen der Kanzlei als eines der wichtigen Bereiche herauskristallisiert. Dazu gehört neben dem Verkehrsstrafrecht, dem Verkehrsunfallrecht auch das Ordnungswidrigkeitsrecht. Es ist allgemein bekannt, dass dem Unfallgeschädigten, der von einem Anwalt vertreten wird, in relativ kurzer Zeit von dem Versicherer den vollen Schaden ersetzt bekommt. In den anderen Fällen wird sehr oft versucht, den Geschädigten hinzuhalten. Treffen Sie also bei einem Verkehrsunfall sofort die richtige Entscheidung und kontaktieren Sie einen Anwalt. Bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten können Sie von Ihrem Recht des Schweigens Gebrauch machen. Auch hier ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, damit schnell Akteneinsicht vorgenommen werden kann, bevor die Gegenseite Fakten schafft.

Die gilt auch beim Entzug der Fahrerlaubnis. Das Fahrerlaubnisrecht ist ein Verwaltungsrecht. Sie sollten auch hier nicht zögern, sich unmittelbar einem Rechtsanwalt anzuvertrauen. Ganz besonders ist beim Verkehrsstrafrecht die Konsultation eines Anwalts zwingend erforderlich, da die Gerichte die einzelnen Delikte meistens als Massendelikte behandeln, was zur Folge hat, dass die eigenen Belange dann keine Berücksichtigung mehr finden können.

Ob Sie also den Führerschein verloren haben, oder ob Sie verkehrsstrafrechtlich belangt werden können, - zögern Sie nicht lange, - rufen Sie bei mir im Sekretariat an und lassen Sie sich einen Termin geben, damit wir Ihren Fall in aller Ruhe einmal besprechen können.

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